Befiehl du deine Wege

Paul Gerhardt

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne

Im Trauerfall benötigt man eine individuelle und persönliche Begleitung und Betreuung.

Tag und Nacht für Sie erreichbar

(Allgemeine Bürozeiten: Montag-Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr)

Tel.: 02241 – 844 278 0

Niederlassungen

Bürozeiten
Montag bis Freitag von 09-16 Uhr

Berges

Paul-Gerhardt-Str. 25
53757 Sankt Augustin
Tel: 02241 – 844 278 0
Fax: 02241 – 844 278 7

Dahs – Berges

Siegburger Str. 18
53639 Königswinter
Tel: 02244 – 45 85

Bestattungshaus
Rhein – Knecht

Bachstraße 47
53757 Sankt Augustin-Hangelar
Tel: 02241 –  844 278 9

Unser Unternehmen wird in vierter Familiengeneration geführt und besitzt daher Erfahrung in allen Angelegenheiten rund um Bestattungen. 

Das Bestattungshaus Berges verfügt über eine eigene klimatisierte Trauerhalle mit zusätzlichem Klimaraum.
Das ermöglicht Ihnen einen sehr intimen persönlichen Abschied (z.B. am offenen Sarg) mit ausgesuchtem Personenkreis in einem sehr ansprechenden Rahmen und ohne Zeitbegrenzung.

In heller und freundlicher Atmosphäre können auch Trauerfeiern mit begrenzter
Personenzahl (bis 25 Personen) ganz ohne Zeitdruck durchgeführt werden und auch zu Zeiten, die in öffentlichen Trauerhallen nicht realisierbar sind. (Bei anschließenden Beisetzungen auf öffentlichen Friedhöfen sind natürlich deren Öffnungszeiten zu beachten.)

Zudem ist unsere Trauerhalle mit einer Musikanlage und auf Wunsch mit einer Orgel oder
Beamer / Fernseher ausgestattet.

Die Trauerhalle und alle Räumlichkeiten im Bestattungshaus sind barrierefrei
ebenerdig oder per Aufzug zu erreichen.

Bestattungshaus Berges

Das Unternehmen

  • 1951 wurde die Schreinerei mit Bestattungshaus von Peter Brach in Siegburg gegründet.
  • 1963 ist das Unternehmen nach Sankt Augustin umgezogen und bis heute dort ansässig.
  • 1973 haben Friedhelm und Gerti Berges, geb. Brach die Schreinerei und das Bestattungshaus übernommen.
  • 1995 haben Albert und Iris Berges das Bestattungshaus übernommen.
  • 2004 Das Bestattungshaus Johannes Dahs in Königswinter-Oberpleis wurde mit dem Bestattungshaus Berges verbunden.
  • 2014 Das Bestattungshaus Rhein-Knecht in Sankt Augustin-Hangelar wurde mit dem Bestattungshaus Berges verbunden.
  • 2021 ist Niklas Berges zur Geschäftsführung hinzu gekommen.
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Fahrstuhl
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Bestattungshaus

Berges

Unsere Büro-Öffnungszeiten in Sankt Augustin-Niederpleis:

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist das Büro durchgehend besetzt.

Terminwünsche außerhalb dieser Zeit nach Absprache sind natürlich möglich.

24 Stunden telefonischer Bereitschaftsdienst.

Die Büroräume in Königswinter-Oberpleis und in Sankt Augustin-Hangelar sind nicht regelmäßig mit Personal besetzt, sodass wir um vorherige telefonische Terminabsprache bitten.

Bestattungsarten

Jede Stadt oder Gemeinde hat voneinander abweichende Friedhofssatzungen! Da wir seit vielen Jahren zahlreiche Beerdigungen auch außerhalb von Sankt Augustin durchgeführt haben, kennen wir uns gut mit den einzelnen Vorschriften aus. Sprechen Sie uns doch einfach an, wir helfen Ihnen gerne unverbindlich weiter.

Erdbestattung

Es gibt unterschiedliche Erdbestattungsgräber und auch je nach Friedhof und Stadt unterschiedliche Ruhefristen und natürlich auch Preise.
In der Regel ist der Bestattungsfriedhof in dem Stadtteil zuständig, indem der oder die Verstorbene gewohnt hat. Hierzu gibt es ebenfalls, je nach Stadt, unterschiedliche Richtlinien.

Seit 2016 gibt es den AUSTINUSGARTEN auf dem Friedhof in Sankt Augustin-Niederpleis. Hier handelt es sich um ein gärtnerbetreutes Grabfeld, bei dem die Grabpflege während der gesamten Ruhefrist gewährleistet ist. (siehe www.augustinusgarten.de)

Baumbestattung

Die Baumbestattung setzt eine Feuerbestattung voraus. Es gibt viele verschiedene Wälder und Orte für die Baumbestattung.
Ob man einen eigenen Familienbaum, einen Gemeinschaftsbaum oder eine freie Fläche wählt. Vieles ist möglich. 

Mögliche Orte sind zum Beispiel:
Sankt Augustin-Mülldorf und Menden, Siegburg, FriedWald Lohmar, Eitorf und viele mehr. Die Urne wird je nach Wald in Form einer speziellen Urne beigesetztoder als Asche verstreut.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene vor seinem Tode gewünscht hat. Dazu sollte eine Willenserklärung vorliegen, aus der der Wunsch des Verstorbenen klar hervorgeht.
Fehlt diese Erklärung, können die Angehörigen eine eidesstattliche Willenserklärung abgeben.
Bei alleinstehenden Personen ist eine formlose schriftliche Erklärung zur Feuerbestattung dringend notwendig.
Hierbei ist wichtig: Angabe des Ortes, Datums und eigenhändige Unterschrift.
Eine besondere Regelung gilt für den Wunsch einer späteren Aschenverstreuung. Dies wird nicht in allen Städten angeboten. Hierbei ist, je nach Friedhof, eine schriftliche Erklärung des Wunsches zu Lebzeiten erforderlich.

Seit 2016 gibt es den Augustinusgarten auf dem Friedhof in Sankt Augustin – Niederpleis. Hier handelt es sich um ein gärtnerbetreutes Grabfeld.

Anonyme Bestattung

Diese Bestattungsart gibt es sowohl für Erd- als auch für Feuerbestattungen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass man keinen bekannten Ort hat, wo man den Verstorbenen nochmals besuchen kann.
Eine Alternative zur anonymen Bestattung sind pflegefreie Rasengräber, die jedoch nicht in jeder Stadt angeboten werden. Ein Beispiel für die Stadt Sankt Augustin ist die Rasenreihengrabbestattung, die sowohl für Erd- als auch für Urnenbestattungen möglich ist.
Hierbei wird der oder die Verstorbene in einem offiziellen Wiesenfeld beigesetzt.
Für die Urnenrasenreihengräber gilt zusätzlich, dass nur noch die Urne des Ehegatten zusätzlich beigesetzt werden darf. Dabei ist es Pflicht, innerhalb von 3 Monaten eine Gedenktafel anzubringen.
Feste Gegenstände, wie Schale, Lampe u.s.w. sind hier nicht erlaubt.

Seebestattung

Für die Seebestattung muss ebenfalls eine schriftliche Willenserklärung für Feuerbestattung vorliegen und eine gesonderte Willenserklärung für die Seebestattung; hierbei sollte die besondere Beziehung bzw. Vorliebe zur See deutlich erkennbar sein.

Dem neuen Bestattungsgesetz für NRW entsprechend muss die Erklärung zur Seebestattung eigenhändig und handschriftlich zu Lebzeiten hinterlegt werden.

Alternative Bestattung

Auch hier ist eine Feuerbestattung meistens Voraussetzung.

Hier einige mögliche Beispiele:
Ausstreuung der Urne auf einer Schweizer Almwiese oder einem Gebirgsbach, Ausstreuung der von einem Heißluftballon, Erstellung eines Diamanten aus der Asche und vieles mehr.

 

Bestattungshaus Berges

Trauerhilfe

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein besonders tragisches Ereignis.

Gerade jetzt sind Menschen wichtig, die einem in dieser schweren Zeit beistehen. Dies sind sicherlich vor allem Ihre Angehörigen und Freunde. Aber gerade die Menschen des Bestattungshauses Ihres Vertrauens können Ihnen viele Fragen beantworten und auch den richtigen Weg weisen, der dem verstorbenen Menschen entspricht.

Fachkenntnis, Einfühlsamkeit und Menschlichkeit sind trotz aller organisatorischen Angelegenheiten in diesem Moment die natürlichsten, aber auch wichtigsten Eigenschaften, die wir Ihnen entgegenbringen können, damit Sie Zeit zum Trauern haben.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Behördengänge und leisten Ihnen individuell Hilfestellung bei der Bestattungsart, der Grabauswahl, den Trauerdrucksachen, der Zeitungsanzeigen, des Blumenschmuckes, des Beerdigungskaffees, der Rentenbeantragung und vielem mehr.

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Bestattungshaus Berges

Sie können uns Tag und Nacht im Sterbefall telefonisch erreichen.

(Für alle anderen Angelegenheiten sind wir während der
Bürozeiten, Montag bis Freitag von 9-16 Uhr, für Sie gerne ansprechbar)

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, damit wir uneingeschränkte Zeit und Ruhe für Sie haben sowohl im Bestattungsfall als auch für ein Vorsorgegespräch.

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Ihre Ansprechpartner in unserem Haus:

Anja Syha, Niklas Berges, Iris Berges, Albert Berges (v.l.n.r.) und Angie Steinborn.

Folgende Unterlagen benötigen Sie im Sterbefall im Original:

  • Personalausweis des/r Verstorbenen
  • Familienstammbuch
    (ledig: Geburtsurkunde/verheiratet: Heiratsurkunde/verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners/geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil)
  • Rentenversicherungsnummer/n und jeweilige Rentenanstalt bei dem Versicherungsträger
  • Krankenversicherungskarte
  • Lebens- bzw. Sterbeversicherungspolicen
  • ggf. persönliche Kleidung für den Verstorbenen
  • ggf. Grabnummer eines vorhandenen Grabes

Wir nehmen Ihnen sämtliche Behördengänge und den Schriftverkehr ab.
Wir leisten Ihnen Hilfestellung bei:

  • der Terminabsprache zur Beerdigung
  • der Traueranzeige in der Zeitung
  • den Traueranzeigen, Danksagungen, Totenzettel
  • der Auswahl des Grabschmuckes (Blumen)
  • der Auswahl des Grabes
  • der Organisation des Beerdigungskaffees
  • der Witwen/Witwer-Rentenbeantragung
  • der Grabsteinauswahl (falls gewünscht)
  • und bei vielem mehr.

Vorsorge

Jeder Sterbefall muss beurkundet werden und bei verschiedenen Ämtern und Versicherungen gemeldet werden. Wir erledigen die Beurkundung und helfen Ihnen bei den dazu notwendigen Anträgen und Formalitäten.

Sterbekassen & Lebensversicherungen

Ihr Bestattungshaus macht für Sie Ihre Ansprüche geltend. Das Bestattunghaus benötigt dazu eine Vollmacht und die Policen.

Zusatzversorgung/
Berufsgenossenschaft

Es gibt einige Zusatzversorgungskassen, Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften, die Sterbe- bzw. Bestattungsgelder zahlen.
Bei vorhandenem Anspruch erledigen wir auch hier die Beantragung.

Krankenkassen

Die Krankenkassen bezahlen seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr.
Wir melden für Sie die Mitgliedschaft ab.

Pension

Wir teilen Ihnen mit, wo die Pension beantragt werden muss und erledigen den erforderlichen Schriftverkehr.

Rentenversicherung

War der oder die Verstorbene gesetzlicher Rentenempfänger, so stehen dem hinterbliebenen Ehepartner drei volle Monate der Rente zu.
Hierzu ist ein fristgebundener gesonderter Antrag bei beim Postrentendienst zu stellen, den wir für Sie ausfüllen und verschicken.
Für die reguläre Witwenrente wird ein persönlicher Antrag bei der jeweiligen Rentenstelle der Stadt oder Gemeinde gemacht.
Hierbei begleiten wir Sie auf Wunsch gerne persönlich und sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind.

Bestattungshaus Berges

Bestattungsvorsorge

Viele Menschen haben den Wunsch ihren letzten Weg zu Lebzeiten mitzugestalten, was von den Hinterbliebenen als sehr angenehm empfunden wird, da sie sicher sein können, dass die Beerdigung im Sinne des Verstorbenen ausgerichtet ist.

Sämtliche Wünsche können Sie in einem kostenfreien persönlichen Gespräch mit uns festlegen und, falls gewünscht, in einem Vorsorgevertrag schriftlich festhalten.

Die Leistungen des Bestattungsunternehmens können vertraglich vereinbart und finanziell geregelt werden, was vor allem für alleinstehende Menschen sehr wichtig ist, da die Bestattung ansonsten durch eine fremde Person und evtl. nicht nach den eigenen Wünschen durchgeführt wird.

Für viele, gerade auch ältere Menschen ist es beruhigend zu wissen, dass nach ihrem Ableben alles geregelt ist und Ihre Angehörigen nicht mit der schwierigen Frage zurückbleiben: „Habe ich alles richtig gemacht?“.

Wir klären Sie gerne unverbindlich über die vielen verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung auf.

Dies sind natürlich nur einige Hinweise.
Weitere spezielle Auskünfte und Hilfen geben wir Ihnen gerne.

Überführungen

im In- und Ausland

Überführungen werden von uns nicht nur im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt. Auch Überführungen bei Todesfällen im Ausland oder Überführungen in das Heimatland werden von uns durchgeführt.

Bei der Abholung im Privathaushalt, im Heim oder auch Krankenhaus geben wir anwesenden Angehörigen nach dem Einbetten in den Sarg noch die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen in unseren Räumen zu verabschieden. Innerhalb von Deutschland arbeiten wir grundsätzlich mit unserem eigenen Firmenpersonal, im Ausland ziehen wir bei Bedarf auch örtliche Unterstützung hinzu. Ebenso Überführungen bei Todesfällen im Ausland oder Überführungen in
das Heimatland. 

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Bei einem Todesfall im Ausland ist es besonders wichtig, einen Gesprächspartner zu haben, der über entsprechende Erfahrungen verfügt. Alle nötigen Formalitäten auch im Ausland werden von uns und im Ausland von unseren Kooperationspartnern erledigt.

Bei internationalen Überführungen beantragen wir alle notwendigen Formulare, sprechen mit Botschaften und Konsulaten. Wir regeln alle Details, sodass Sie sich um nichts zu kümmern brauchen. Wir haben eine langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichen Formalitäten in den verschiedenen Ländern. Besonders spezialisiert sind wir für das Land Griechenland, da wir nicht nur die Überführungen organisieren, sondern auch – wenn gewünscht – dort die Beerdigung durchführen.

Überführungsfahrzeug und Dekorationsbus zur Gestaltung der Trauerfeier

Zu den zu erledigenden Formalitäten gehören beispielsweise:

  • Vorbereitung und Versorgung des/der Verstorbenen zur Überführung ins Ausland
  • Lieferung vorgeschriebener Särge und deren Behandlung zur Überführung
  • Besorgung von Genehmigungen der zuständigen Konsulate
  • Vermittlung von Flugtickets für die Begleitung von Angehörigen bei der Flugüberführung
  • Die Besorgung des Totenscheines
  • Die Beurkundung des Sterbefalls bei den Behörden
  • Einholung sämtlicher Genehmigungen und Unterlagen
  • Alle notwendigen Terminabsprachen

So finden Sie uns

Bestattungshaus Berges GmbH
Paul-Gerhardt-Str. 25
53757 Sankt Augustin-Niederpleis
Tel:   02241 – 844 278 0
Fax: 02241 – 844 278 7
E-mail:
kontakt (at) bestattungshaus-berges.de
Web:
http://www.bestattungshaus-berges.de

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Bestattungshaus Dahs-Berges

Siegburger Straße 18 
53639 Königswinter-Oberpleis
Tel.: 02244 – 45 85

Bestattungshaus Rhein-Knecht

Bachstraße 47
53757 Sankt Augustin-Hangelar
Tel.: 02241 – 844 278 9

Öffnungszeiten Büro Sankt Augustin-Niederpleis: Montag – Freitag von 9:00-16:00 Uhr